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   BVerwG, 11.09.1978 - VI C 59.77   

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https://dejure.org/1978,2148
BVerwG, 11.09.1978 - VI C 59.77 (https://dejure.org/1978,2148)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1978 - VI C 59.77 (https://dejure.org/1978,2148)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1978 - VI C 59.77 (https://dejure.org/1978,2148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Ex-tunc-Wirkung der bundesverfassungsgerichtlichen Nichtigerklärung des Wehrpflichtänderungsgesetzes (WPflÄndG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 C 59.77
    Nach dieser vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - (NJW 1978, 1245 [BVerfG 13.04.1978 - 2 BvF 1/77] = DVBl. 1978, 394 = DÖV 1978, 507) gebilligten Rechtsprechung reichen allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein nicht aus, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen.
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 C 59.77
    Nur durch eine solche sich auf konkrete Anhaltspunkte stützende Prüfung der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen kann im Einzelfall das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und der gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang beanspruchenden Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik sowie der ihr dienenden verfassungsrechtlichen Institution der Wehrpflicht (vgl. BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [46]) in einer verfassungskonformen Weise gelöst werden.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 C 59.77
    Denn die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [DVBl. 1978, 401 = NJW 1978, 1277 = DÖV 1978, 513]).
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 25.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung

    Zu Unrecht macht die Beschwerde Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere von BVerwGE 41, 53; 55, 217 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77]; Urteil vom 11. September 1978 - BVerwG 6 C 59.77 (Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 30), geltend (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).
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